Rechtsprechung
BVerwG, 11.11.1980 - 6 B 91.80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung einer rational motivierten Gewissensentscheidung innerhalb der Kriegsdienstverweigerung - Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gleichstellen einer Gewissensentscheidung mit rationalen Erwägungen zur Kriegsdienstverweigerung
Verfahrensgang
- VG Hannover, 10.06.1980 - 1 OS VG A 138/78
- BVerwG, 11.11.1980 - 6 B 91.80
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- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - 6 B 91.80
Soweit die Beschwerde in Ziff. 2 der Beschwerdeschrift eine Abweichung vom Beschluß des Senats vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - (BVerwGE 55, 217 = NJW 1978, 1277) geltend macht, greift sie ebenfalls nicht durch.Das Verwaltungsgericht hat vielmehr aufgrund der Parteivernehmung des Klägers und der Vernehmung von Zeugen unter dem Blickwinkel der in BVerwGE 55, 217 beispielhaft aufgeführten Kriterien keine konkreten Anhaltspunkte dafür feststellen können, daß er die behauptete Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen hat.
- BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus …
Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - 6 B 91.80
Die Beschwerde macht in Ziff. 1 der Beschwerdeschrift zu Unrecht Abweichung (§ 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG) von den Urteilen des ursprünglich für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 1960 - BVerwG 7 C 171.59 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 5 - DÖV 1960, 754) und vom 17. Dezember 1965 - BVerwG 7 C 84.63 - (BVerwGE 23, 98) geltend.Mit dieser rechtlichen Betrachtungsweise des nunmehr für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständigen beschließenden Senats, die im übrigen ersichtlich auch den oben angeführten Entscheidungen des 7. Senats zugrunde liegt (vgl. insbesondere BVerwGE 23, 98 [letzter Absatz]), steht das angefochtene Urteil im Einklang.
- BVerwG, 11.08.1980 - 6 B 65.80
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - 6 B 91.80
Die von der Beschwerde beanstandete Formulierung im angefochtenen Urteil, daß der Kläger "aufgrund vorwiegend rationaler Erwägungen" den Kriegsdienst verweigert, ist ihrem Sinnzusammenhang nach nicht dahin zu verstehen, daß nach Auffassung des Verwaltungsgerichts rationale Erwägungen gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht zu einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG mit dem Ergebnis einer Gewissensbelastung bei Zuwiderhandeln gegen das von der Vernunft bestimmte absolute Tötungsverbot führen können (vgl. Beschluß vom 11. August 1980 - BVerwG 6 B 65.80 - mit Nachweisen).Damit kann aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 11. August 1980 - BVerwG 6 B 65.80 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …
Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - 6 B 91.80
Dasselbe gilt für die in Ziff. 3 der Beschwerdeschrift geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des zwischenzeitlich für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständigen 8. Senats vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 97.67 - (BVerwGE 30, 358). - BVerwG, 13.03.1980 - 6 B 20.80
Voraussetzung für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - 6 B 91.80
Dies vermag aber nichts daran zu ändern, daß solche Überlegungen und deren Ergebnis nicht einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG gleichzusetzen sind oder ihnen eine Gewissensentscheidung notwendig immanent ist (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. u.a. Beschluß vom 13. März 1980 - BVerwG 6 B 20.80 - mit Nachweisen). - BVerwG, 27.05.1960 - VII C 171.59
Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - 6 B 91.80
Die Beschwerde macht in Ziff. 1 der Beschwerdeschrift zu Unrecht Abweichung (§ 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG) von den Urteilen des ursprünglich für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 1960 - BVerwG 7 C 171.59 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 5 - DÖV 1960, 754) und vom 17. Dezember 1965 - BVerwG 7 C 84.63 - (BVerwGE 23, 98) geltend.